Aufgrund aktueller Berichterstattung in den Medien möchten wir eine kurze Stellungnahme zum Thema Abfallverwertung veröffentlichen.
Das deutsche Recht sieht eine Trennung von NaWaRo-Anlagen und Abfallentsorgungsanlagen vor. NaWaRo-Anlagen werden ausschließlich mit nachwachsenden Rohstoffen, also verschiedene Feldpflanzen, betrieben. Abfallentsorgungsanlagen werden mit Abfall betrieben und fallen auch unter das Abfallrecht, das deutlich strengere Auflagen und aufwendigere Berichtspflichten nach sich zieht.
Unsere Anlage ist eine NaWaRo-Anlage. Auch aus technischer Sicht unterscheiden sich beide Anlagentypen: Abfallentsorgungsanlagen benötigen aufwendige Einrichtungen, um Verpackungen und andere anorganische Bestandteile des Biomülls auszusortieren, bevor die organische Restmasse vergärt werden kann. Unsere Anlage kann daher nicht mit Lebensmittelabfällen von Supermärkten betrieben werden.